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Lichtblick für Jugendteams

| VHV

Ab 15. März darf unter Auflagen im Jugendbereich trainiert werden

Im Leitungsbereich der Altersgruppen von 14 bis 20 Jahren geht es am Mitte März wieder los. Die Tabellen mit den Spielplänen findet ihr hier:bit.ly/3bW10RS   

 

Hier das Schreiben der Vorarlberger Landesregierung:

Für den Nachwuchssport in Vorarlberg gilt:

  • Vereinssport für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ist sowohl outdoor als auch indoor möglich.
  • Die Ausübung von Sport ist nur erlaubt, wenn der Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden kann (kurzfristige Unterschreitung ist möglich); d. h. zum Beispiel Fußball- und Handballsportler dürfen trainieren, sofern der Abstand eingehalten wird (keine Fußball-/ Handballspiele etc.); Hilfestellungen durch TrainerInnen sind erlaubt.
  • Die maximale Gruppengröße beträgt indoor 10 Personen plus 2 TrainerInnen (volljährige Betreuungspersonen) und outdoor 20 Personen plus 3 TrainerInnen.
    • Es dürfen mehrere Gruppen in einer Sportstätte trainieren, wenn diese räumlich getrennt sind (z.B. durch Vorhang) und es zu keiner Durchmischung kommt, sowohl bei der Sportausübung als auch beim Betreten und Verlassen.
    • Die Benutzung von Umkleiden und Duschen sind zwar nicht verboten, es muss jedoch der Mindestabstand eingehalten werden und es darf zu keiner Durchmischung von Gruppen kommen. Wir empfehlen, dass SportlerInnen in Sportbekleidung zum Training kommen. Es sind FFP2 Masken getragen werden.
    • Eine TrainerIn darf nur eine Gruppe gleichzeitig trainieren. Ein Training mit verschiedenen Gruppen zu unterschiedlichen Zeiten ist aber möglich.
  • Beim Betreten von und Verweilen in indoor-Sportstätten gelten folgende Regeln zur Maskenpflicht:
    • Nach Alter
      • unter 6 Jahren keine Maskenpflicht;
      • zwischen 6 bis 14 Jahre kann statt einer FFP2-Maske auch ein Mund-Nasenschutz getragen werden
      • über 14 Jahre muss eine FFP2 Maske getragen werden
    • Bei der Sportausübung selbst gibt es keine Maskenpflicht
  • Für indoor-Sport gibt es eine Testpflicht für alle Personen über 10 Jahren. Der Testnachweis (PDF-Ausdruck oder Download am Smartphone) muss vom Trainer / von der Trainerin bzw. der volljährigen Betreuungsperson kontrolliert werden.
    • Ein SARS-CoV-2 Test zur Eigenanwendung für zu Hause („Nasenbohrertest“) mit digitaler Registrierung auf der Landesplattform (Erfassung in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem), ist 24 Stunden (ab Abnahme) gültig.
    • Antigentest und Antigen-Schnelltests die in einer offiziellen Teststraße des Landes, einer Gemeinde oder in Apotheken vorgenommen werden, sind 48 Stunden gültig.
    • Ein PCR-Test ist 72 Stunden gültig.
    • Die Schultests sind nicht gültig, weil sie nicht digital registriert werden.
    • Ein Antigen-Schnelltest kann auch vor einem Trainer / einer Trainerin bzw. volljährigen Betreuungsperson Person durchgeführt werden, wenn diese im Nachhinein registriert werden.
    • Personen die eine COVID-Erkrankung hinter sich gebracht haben, sind von der Testpflicht für sechs Monate befreit, wenn sie den Absonderungsbescheid oder ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung erfolgte und zu diesem Zeitpunkt aktuell abgelaufene Infektion vorweisen können.
  • Ein Trainer / eine Trainerin muss dem Verein spätestens alle sieben Tage einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorlegen, sowohl für indoor- als auch outdoor-Training. Liegt diese Bestätigung nicht vor, muss diese(r) eine FFP2 – Maske tragen.
  • Es besteht eine Registrierungspflicht in Form von Anwesenheitsliste für jedes Training inkl. Datum und Uhrzeit. Zum Zweck der Kontaktpersonenverfolgung muss Vor- und Familiennamen, Telefonnummer oder E-Mail – Adresse der Personen erhoben werden. Die Daten müssen für die Dauer von 28 Tagen aufbewahrt werden.
  • Das Training muss frühzeitig beendet werden, damit die Sportlerinnen und Sportler vor 20 Uhr (Ausgangssperre) zu Hause sind.
  • Es ist ein Präventionskonzept zu erstellen und umzusetzen.

Details zu Antigen-Schnelltest zur Eigenanwendung

  • Vereine erhalten Antigen-Schnelltests unentgeltlich bei den Gemeinden für die Testung von Kinder und Jugendlichen. Es können auch pro Woche und Person zwei Tests von Privatpersonen abgeholt werden.
  • Folgender Ablauf ist einzuhalten (genauere Beschreibung und weitere Infos auf der Plattform)
    • Anmeldung auf der Plattform www.vorarlberg.at/coronatest
    • System versendet einen Bestätigungs – TAN, die einzugeben ist.
    • Durchführung des Tests
    • Upload des QR-Code des Tests mit Foto des Testergebnisses
    • System verschickt SMS und/oder E-Mail mit Testergebnis und Link der Bestätigung
    • Bestätigungs-PDF muss mit Link downgeloadet werden.
    • Bestätigung muss als Ausdruck oder am Smartphone vor dem Training dem Trainer gezeigt werden.
  • Ein Schnelltest kann in Ausnahmefällen auch vor Ort unter Aufsicht des Trainers durchgeführt werden. Die Registrierung kann im Nachhinein auf zwei Arten vorgenommen werden.
    • Durch den Trainer / die Trainerin, der/di allerdings zur Registrierung eine Vollmacht der Eltern und die Sozialversicherungsnummer des Sportlers benötigt.
    • Durch den Sportler bzw. die Eltern. Die PDF-Bestätigung muss beim nächsten Training vorgelegt werden.

Freizeitsport für Erwachsene

  • Für den Freizeitsport gelten nach wie vor dieselben Regelungen, d.h. es gibt keine Veränderung.
  • Gemeinsame Sportausübung im Freien und in outdoor-Sportstätten ist zwischen 06.00 und 20.00 Uhr von höchstens vier Personen aus zwei verschiedenen Haushalten, zuzüglich max. 6 Minderjähriger, denen gegenüber eine Aufsichtspflicht besteht, zulässig. Es ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. In outdoor-Sportstätten müssen zudem 20m2 pro Person zur Verfügung stehen.
  • Achtung: Diese Regel gilt nicht für Dienstleistungen zu Aus- und Fortbildungszwecken (z.B. Sport- und Trainingskurse). Diese dürfen nur gegenüber einer Person oder Personen aus demselben Haushalt erbracht werden

Spitzensport
Für den Leistungs- und Spitzensport gibt es keine Veränderungen. Es dürfen unter bestimmten Bedingungen nur jene Personen und Mannschaften trainieren, die ausdrücklich vom Sportministerium eine Genehmigung erhalten haben.

Veranstaltungen

  • Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen sind bis zu 100 Personen möglich.
  • Es müssen FFP2 – Masken getragen werden (auch am Sitzplatz)
  • Es gilt eine Test- und Registrierungspflicht.
  • Konsumationsverbot (es dürfen auch keine Wasserflaschen vergeben werden bzw. am Sitzplatz hinterlegt werden)
     

Vereinsgastronomie

  • Clubheime dürfen nicht geöffnet werden.
  • Gastronomiebetriebe dürfen unter Einhaltung der strengen geltenden Bestimmungen geöffnet werden.
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