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SATZUNGEN DES VORARLBERGER HANDBALL VERBANDES
Stand vom 24.11.2005
§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
(1) Der Verband führt den Namen "Vorarlberger Handball-Verband", abgekürzt VHV
(2) Er hat seinen Sitz in Hard und erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich.
§ 2: Zweck
(1) Der Verband, dessen Tätigkeit gemeinnützig und nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt:
- Die Zusammenfassung aller Handballvereinen, die ihren Sitz in Vorarlberg haben
- die Vertretung und Betreuung aller Vorarlberger Handballvereine
- die Förderung, Pflege und Erhaltung des Handballsports
- die Förderung und Unterstützung des Gemeinwohles auf sportlichem Gebiet
- die Bereicherung des Lebens durch sportliche Veranstaltungen
- Förderung der körperlichen Ertüchtigung seiner Mitglieder
- Nachwuchsförderung
- die Pflege freundschaftlicher Beziehungen unter den Mitgliedern
- die kameradschaftliche Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und Verbänden
- Öffentlichkeitsarbeit
(2) Der Verband ist dabei den Satzungen und Ordnungen des Österreichischen Handballbundes (ÖHB), sowie im Weiteren der EHF und der IHF verpflichtet. Es steht ihm frei, weitere Regelungen für seinen Wirkungsbereich zu treffen. Die Beteiligung von Vereinen des VHV an Meisterschaften, Pokalspielen und anderen Wettbewerben außerhalb des Bereichs des ÖHB, wie z.B. mit dem Handballverband Württemberg, setzt Vereinbarungen des VHV mit diesen Körperschaften oder Verbänden voraus.
(3) Der Verband ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke und ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Der Verband darf nur für seine satzungsgemäßen Zwecke Vermögen ansammeln. Ein sich allenfalls ergebender Gewinn ist ausschließlich zur Erfüllung des Verbandszwecks zu verwenden und darf nicht an Mitglieder ausgeschüttet werden. Der Verband darf abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken keine anderen als gemeinnützige Zwecke verfolgen.



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